Handwerksbetriebe

Bestimmte Handwerksbetriebe können einen so genannten Handwerkerparkausweis bekommen. Die Antragstellung ist möglich für

  • bestimmte Gewerke der Handwerkskammer oder
  • zu einzelnen Wirtschaftszweigen der Industrie- und Handelskammer oder
  • mit einem entsprechenden Nachweis des Handelsregisters.

Um einen Handwerkerparkausweis zu beantragen, nutzen Sie bitte prioritär das Online-Beantragungs-Verfahren. Dieses Online-Verfahren ist der schnellste und einfachste Weg zu einem Parkausweis. Es ist leicht zu bedienen. Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen und dann per Email oder per Post senden.

Email: stvo@ba-fk.berlin.de,

Post:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung,
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie hier unter
www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/parkraumbewirtschaftung/handwerkerparkausweis/

Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.