Betriebe
Jeder Betrieb und jede vergleichbare Einrichtung mit Sitz innerhalb der Zone erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine (1) Betriebsvignette zum Parken eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs. Dazu muss kein Nachweis der Dringlichkeit erbracht werden muss. Die Antragstellung per Online-Formular ist beim BA FK derzeit nicht möglich. Der Antrag kann formlos gestellt werden, d.h. es gibt kein Antragsformular. Senden Sie Ihren Antrag (mit händischer Unterschrift) bitte per Email (Scan) oder Post. Email: stvo@ba-fk.berlin.de, Post: Dem Antrag sind beizufügen: Weitere Informationen finden Sie unter hier: Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf. |