Betriebe

Jeder Betrieb und jede vergleichbare Einrichtung mit Sitz innerhalb der Zone erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine (1) Betriebsvignette zum Parken eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs. Dazu muss kein Nachweis der Dringlichkeit erbracht werden muss.

Die Antragstellung per Online-Formular ist beim BA FK derzeit nicht möglich. Der Antrag kann formlos gestellt werden, d.h. es gibt kein Antragsformular. Senden Sie Ihren Antrag (mit händischer Unterschrift) bitte per Email (Scan) oder Post.

Email: stvo@ba-fk.berlin.de,

Post:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung,
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin

Dem Antrag sind beizufügen:
Zulassungsbescheinigung Teil1, Gewerbemeldung und Gewerbemietvertrag.

Weitere Informationen finden Sie unter hier:
www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/artikel.263836.php

Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.