Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

1. Allgemeines

Nr.
Frage Antwort
1.1
Was ist Parkraum-bewirtschaftung?

Der Begriff Parkraumbewirtschaftung (kurz: „PRB“) bezeichnet die zielgerichtete Regulierung des öffentlichen Parkraums durch Regelungen und Gebühren.

In Berlin geschieht dies in den meisten Fällen durch Parkzonen, in denen Mischparken gilt. Mischparken bedeutet, dass es eine Pflicht gibt, sich einen Parkschein zu kaufen. Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können sich von der Pflicht aber befreien lassen und müssen dann keinen Parkschein kaufen.
1.2
Wieso wird die Parkraum-bewirtschaftung eingeführt?
Wieso muss für das Parken im öffentlichen Raum gezahlt werden?

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist ein Instrument, welches zu Verbesserungen in vielen Bereichen führt. Folgende Ziele können damit erreicht werden:

  • Erhöhung der Verfügbarkeit von Parkraum für den unbedingt notwendigen Kfz-Verkehr bzw. diejenigen, die unbedingt auf einen Kfz angewiesen sind.
  • Bevorzugung für die in der Zone wohnenden Bewohner gegenüber der einströmenden Kfz.
  • Motivation, das privaten Parkangebot mehr zu nutzen (Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen), sowohl durch Bewohnende als auch durch Gebietsfremde. Dadurch Entlastung des öffentlichen Straßenlandes.
  • Reduzierung des Kfz-Verkehrs als stadtweites Ziel durch die Erhebung von Gebühren.
  • Reduzierung der falschparkenden Fahrzeuge durch das Kontrollpersonal in den Parkzonen. Das ist besonders wichtig an Feuerwehrzufahrten, an Kreuzungen, an Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, auf Radwegen und Radstreifen.

Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf den Regeln und Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Maßnahmen verkehrlich begründet sein müssen. Voraussetzung ist also, dass die Bewirtschaftung die Verkehrsverhältnisse verbessert (Parkchancen, Sicherheit, Lärm u.a.). Eine Bewirtschaftung, die mit dem alleinigen oder überwiegenden Ziel der Einnahmenerhöhung eingeführt würde, wäre rechtsfehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

1.3
Wer hat die Einführung beschlossen? (gesamter Bezirk) Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache DS/0893/V . Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene.
1.4
Gibt es Verdrän-gungseffekte? Was wird dagegen getan? Bei jeder Einführung einer Parkraumzone kann ein Verdrängungseffekt in die benachbarten Kieze hinein stattfinden. Daher plant das Bezirksamt die flächendeckende Einführung von Parkzonen in ganz Friedrichshain-Kreuzberg.

 

2. Parkzone "Wrangelkiez" und Erweiterung "Krautstraße"

Nr.
Frage Antwort
2.1
Wer hat die Einführung beschlossen? Das Bezirksamt hat die Einführung der Zone förmlich beschlossen.
2.2
Welche Nummer haben die neuen Parkzonen?

Zoene 65: Wrangelkiez. Der so genannte Bereich „Wrangelkiez“, begrenzt durch die Spree, die Skalitzer Straße, den Görlitzer Park und den Flutgraben.

Zone 18: Krautstraße (Erweiterung). Die bestehende Parkzone 18 wird erweitert um den Bereich zwischen Lictenberger Straße, Karl-Marx-Allee und Spree.

Die genauen Grenzen sehen Sie auf dieser Karte.

2.3
Warum gibt es für die Krautstraße keine eigene Zonennummer? Das Gebiet ist zu klein. Es wird daher der umliegenden Parkzone zugeschlagen.
2.4
Wie kaufe ich einen Parkschein?

Wenn Sie in einer Parkzone in einer öffentlichen Straße parken möchten, müssen Sie für das Parken bezahlen und sich einen Parkschein kaufen („Parkscheinpflicht“).
Sie dürfen so lange parken, wie es die Zeit auf dem Parkschein angibt. Es gibt aber keine Höchstdauer, sie dürfen so lange parken (und bezahlen), wie sie wünschen.

Einen Parkschein können Sie auf zwei Arten kaufen:

  • mit Münzen am Parkscheinautomaten.
  • mit digitalen Apps für das Smartphone. Es gibt verschiedene private Anbieter, die mit dem Land Berlin kooperieren. Sie bieten teilweise Zusatz-Services an oder funktionieren auch in anderen Städten.
    Sie haben die freie Wahl.
    www.smartparking.de/fuer-verbraucher
    Wer über diese Dienste bezahlt, muss keinen Parkschein über den Automaten kaufen.

Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können einen Antrag stellen und sich von der Parkscheinpflicht befreien lassen.

2.5
Wohin lege ich den Parkschein?

Bitte legen Sie den Parkschein gut sichtbar an das Fenster, wenn möglich an die Windschutzscheibe unten rechts (beim Beifahrer)

Wenn Sie über eine Smartparking-App bezahlt haben, müssen Sie keinen Parkschein auslegen. Viele Anbieter geben aber kleine Aufkleber aus. Diese helfen den Parkraumkontrolleuren, dass per App gezahlt wurde.
2.6
Wo gibt es Parkschein-automaten?

Parkscheinautomaten finden Sie in regelmäßigen Abständen im Straßenraum, in der Regel nicht weiter als 60 m entfernt. Sie haben in jedem Fall die Pflicht, einen Parkschein zu lösen.

Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeiten, Parkscheine mit dem Smartphone zu erwerben:
www.smartparking.de/fuer-verbraucher
2.7
Der Parkschein-automat ist defekt. Entlang der Parkstreifen finden sich regelmäßig Parkautomaten. Bitte schauen Sie ggf. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ist der Parkscheinautomat defekt, wählen Sie bitte die am Parkscheinautomaten ausgewiesene Servicenummer und melden die Störung am Automaten, Die Gebühr entrichten Sie bitte am nächstliegenden Parkscheinautomaten oder per Smartphone.
2.8

Warum kann ich nicht mit Kreditkarte, Girocard, usw. zahlen?

Beim elektronischen Zahlen setzt der Bezirk auf smarte und komfortable Lösungen per App. Wer den Parkschein nicht mit Münzgeld bezahlen will, kann sich für diverse digitale Parkschein- und Bezahlmöglichkeiten entscheiden. Dies hieß früher „Handyparken“, jetzt sind die Möglichkeiten z.B. über Apps noch größer. Alle Informationen und Anbieter finden sich hier auf der Seite.

2.9
Wie bezahle ich mobil mit der App? Die Abwicklung und Bezahlung läuft über Apps privater Anbieter. Diese unterstützen alle das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin einen Vertrag besitzt. Alle Informationen und Anbieter finden sich hier auf der Seite.
2.10

Können oder müssen Parkscheiben genutzt werden?

Parkscheiben-Regelungen werden im Parkraumbewirtschaftungszonen abgeschafft. Wer keinen Ausweis (Bewohner, Betrieb, usw.) hat, muss einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat oder App).
Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

2.11
Was kostet das Parken?

Wer kein Ausweis o.ä. hat, muss einen Parkschein kaufen (Smartphone-App oder Parkscheinautomat):
Wrangelkiez, Zone 65, Mo-Sa, 9-22 h, 4 Euro pro Stunde
Krautstraße, Zone 18, Mo-Sa, 9-22 h, 3 Euro pro Stunde

Gebühren für Parkausweise und Vignetten:

  • Bewohnerparkausweis: 20,40 € für 2 Jahre
  • Betriebsvignette ein Jahr: 90,-€, zwei Jahre: 130,-€, drei Jahre: 160,-€,
  • Handwerkerparkausweise: 6 Monate:130,-€, 12 Monate: 200,-€, 24 Monate: 350,-€
  • Ausnahmegenehmigungen entsprechend einer Liste (nach „Gebührennummern“)
2.12
Wer legt die Gebühren fest?

Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Dies legt das Bezirksamt fest.


Die Höhe der Gebühren für die drei Kategorien legt die Landespolitik in einer Verordnung fest. Derzeit (Stand 08/2021) gilt für die Stufen:
Kategorie 1: 2 € / Stunde
Kategorie 2: 3 € / Stunde
Kategorie 3: 4 € / Stunde


Manchmal können die Gebühren für Parkscheine in einer Zone auch unterschiedlich sein.


Die Gebühren für Vignetten und Ausweise sind für ganz Berlin gleich und werden von der Landespolitik festgelegt. Zur Höhe siehe FAQ 4. Vignetten u. Ausweise beantragen.

Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

 

3. Kontrolle und Bußgelder

Nr.
Frage Antwort
3.1
Wie und wann wird kontrolliert?

Das Kontrollpersonal kontrolliert den Parkraum regelmäßig. Genauere Angaben werden aus strategischen Gründen nicht veröffentlicht.
Wenn Sie Parkverstöße melden möchten, erreichen Sie die zuständige Stelle beim Ordnungsamt. Siehe Ansprechpartner.
Das Portal Ordnungsamt Online (ordnungsamt.berlin.de) ist nicht für Parkverstöße geeignet. Bitte rufen Sie stattdessen an.

Außerhalb der Betriebszeiten und bei konkreten Gefahren wählen Sie bitte den Notruf der Polizei (110).
3.2
Wie teuer sind Parkverstöße?

Stellt ein Kontrolleur einen Parkverstoß fest, erhalten Sie nach einiger Zeit Post von der Bußgeldstelle. Je nach Art des Verstoßes müssen Sie ein Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, der deutschlandweit einheitlich ist. Link zum Bußgeldkatalog.

Über den Parkverstoß wird üblicherweise durch einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe informiert, dies ist jedoch nicht verpflichtend oder rechtlich bindend.

 

4. Vignetten und Ausweise beantragen

Nr
Frage Antwort
4.1

Ich bin Bewohner:in. Was muss ich tun?

Als Bewohner:in können Sie sich von der Pflicht, einen Parkschein kaufen zu müssen, befreien lassen. Dies geht nur für die „Heimatzone“, in der Ihre Wohnung liegt. Dazu müssen Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.
4.2
Ich finde keinen Parkplatz, obwohl ich einen Bewohner-ausweis bezahlt habe.

Der Bewohnerparkausweis ist keine Garantie, einen freien Parkplatz zu finden. Er befreit lediglich von der Pflicht, einen Parkschein bezahlen zu müssen.

Für einen sicheren Parkplatz prüfen Sie bitte Angebote in privaten Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen, die es ggf. in Ihrer Nachbarschaft gibt. Häufig werden diese durch Schilder beworben.
4.3
Ich bin Pendler:in oder  Besucher:in oder Kund:in oder Gelegenheits-parker:in. Was gilt für mich?

Wenn Sie Ihr Kfz in der Zone am Straßenrand abstellen wollen, müssen Sie einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat oder App).
Ausnahmen gibt von der Parkscheinpflicht gibt es nur für Gruppen wie Bewohner, Handwerker, ansässige Betriebe etc. Siehe Pendler.

4.4
Ich führe einen Betrieb / ein Geschäft etc. in der Parkzone Sie können eine Betriebsvignette beantragen, um sich von der Parkscheinpflicht befreien zu lassen. Generell steht jedem Betrieb ein (1) Ausweis zu. Alle Details finden Sie hier: Betrieb.
4.5
Mein Betrieb liegt nicht in der Zone, aber ich muss einen Kunden besuchen etc.

Nur Betriebe mit Sitz in der Zone erhalten eine Betriebsvignette, die von der Parkscheinpflicht befreit.
Ansonsten müssen Sie einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat, App).

Ausnahmen gibt es nur für Handwerker, die auch in anderen Zonen ohne Parkschein parken dürfen. Siehe Handwerker.
4.6
Ich bin Handwerker und habe einen Arbeitsauftrag in der Zone

Sie können einen Handwerkerausweis beantragen, um sich von der Parkscheinpflicht befreien zu lassen.
Die konkreten Details des Auftrags müssen jeden Tag aktuell eingetragen werden.

Alle Infos finden Sie dazu hier Handwerker.

 

5. Erweiterung / weitere neue Parkzonen

Nr Frage Antwort
5.1
Wie lange dauert eine Untersuchung? Warum kann das Verfahren nicht beschleunigt werden?

Die Untersuchung beinhaltet eine umfangreiche Erhebung der Parkplatzsituation im Gebiet. Hierbei wird das Parkraumangebot, dessen Auslastung sowie der Parkraumbedarf analysiert. Im Anschluss müssen die personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt werden. Es erfolgen Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, die die neuen eingerichteten Parkzonen bewirtschaften sollen. Außerdem müssen die Parkscheinautomaten europaweit ausgeschrieben werden. In der Regel dauert so ein Prozess rund zwei Jahre.
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist erfahrungsgemäß ein langer politischer und bürokratischer Prozess, bei dem von Anfang der Planung bis zur endgültigen Entscheidung über die Einführung viele Personen und Institutionen zu beteiligen sind. Es ist aber politischer Wille die Parkraumbewirtschaftung sukzessive im ganzen Bezirk auszuweiten.

5.2

Wann ist mit der Einführung einer Parkraumbe-wirtschaftung in den restlichen Gebieten in Friedrichshain-Kreuzberg zu rechnen?

Derzeit wird ein Zeitplan erstellt, wie und wann die weiteren Zonen eingeführt werden. Weitere Informationen gibt es dazu derzeit noch nicht.
5.3

Ich bin gehbehindert / habe einen Schwerbe-hindertenausweis. Was gilt?

Schwerbehinderte Personen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis, dürfen gebührenfrei innerhalb der Zone parken, müssen also keinen Parkschein kaufen. Dies gilt zeitlich uneingeschränkt, also auch da, wo eine zugelassene Höchstparkdauer angeordnet worden ist.
Mobilitätseingeschränkten Berufspendler*innen kann eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Siehe Sonstige Gruppen

 

6. Bereits bestehende, "alte" Parkzonen

Nr Frage Antwort

6.1

Wo erhalte Informationen über die weiteren Parkzonen?

Informationen zu allen Zonen in Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie beim Ordnungsamt

Eine Karte aller Zonen in Berlin finden Sie unter im Geoportal Berlin

 

7. Frage nicht gefunden?

Nr Frage Antwort
7.1
Wo erhalte ich weitere Auskünfte? Bitte lesen Sie sich unsere Hinweise auf dieser Internetseite parkeninfriedrichshain.de genau durch und suchen Sie Ihre Frage unter den „Häufig gestellten Fragen“
Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an:
  • Kontrolle, Ausstellen der Verwarn- und Bußgelder, Parkscheinautomaten:
    Ordnungsamt
    Tel.: 030 90298-4322 und 030 90298-4323.

  • Einführung der Zonen, Strategie, Verkehrszeichen:
    Straßen- und Grünflächenamt
    Email: tiefgruen@ba-fk.berlin.de oder Post: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Postfach 35 07 01, 10216 Berlin

  • Für Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
    Straßenverkehrsbehörde : stvo@ba-fk.berlin.de

  • Für Bewohnerparkausweise:
    Amt für Bürgerdienste
    buea.vignetten@ba-fk.berlin.de, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Bürgeramt Backoffice, Postfach 35 07 01, 10216 Berlin

  • Bußgelder:
    Bußgeldstelle des Landes Berlin
  • Fragen und Antworten: www.berlin.de/polizei/aufgaben/fragen-und-Antworten Allgemeine Website: https//:www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeld/ Telefon:(030)4664-796796 (nur automatische Ansage)