Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Allgemeines
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Frage | Antwort |
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1.1 |
Was ist Parkraum-bewirtschaftung? | Der Begriff Parkraumbewirtschaftung (kurz: „PRB“) bezeichnet die zielgerichtete Regulierung des öffentlichen Parkraums durch Regelungen und Gebühren. In Berlin geschieht dies in den meisten Fällen durch Parkzonen, in denen Mischparken gilt. Mischparken bedeutet, dass es eine Pflicht gibt, sich einen Parkschein zu kaufen. Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können sich von der Pflicht aber befreien lassen und müssen dann keinen Parkschein kaufen. |
1.2 |
Wieso wird die Parkraum-bewirtschaftung eingeführt? Wieso muss für das Parken im öffentlichen Raum gezahlt werden? |
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist ein Instrument, welches zu Verbesserungen in vielen Bereichen führt. Folgende Ziele können damit erreicht werden:
Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf den Regeln und Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Maßnahmen verkehrlich begründet sein müssen. Voraussetzung ist also, dass die Bewirtschaftung die Verkehrsverhältnisse verbessert (Parkchancen, Sicherheit, Lärm u.a.). Eine Bewirtschaftung, die mit dem alleinigen oder überwiegenden Ziel der Einnahmenerhöhung eingeführt würde, wäre rechtsfehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. |
1.3 |
Wer hat die Einführung beschlossen? (gesamter Bezirk) | Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache DS/0893/V . Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene. |
1.4 |
Gibt es Verdrän-gungseffekte? Was wird dagegen getan? | Bei jeder Einführung einer Parkraumzone kann ein Verdrängungseffekt in die benachbarten Kieze hinein stattfinden. Daher plant das Bezirksamt die flächendeckende Einführung von Parkzonen in ganz Friedrichshain-Kreuzberg. |
2. Parkzone "Wrangelkiez" und Erweiterung "Krautstraße"
Nr. |
Frage | Antwort |
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2.1 |
Wer hat die Einführung beschlossen? | Das Bezirksamt hat die Einführung der Zone förmlich beschlossen. |
2.2 |
Welche Nummer haben die neuen Parkzonen? | Zoene 65: Wrangelkiez. Der so genannte Bereich „Wrangelkiez“, begrenzt durch die Spree, die Skalitzer Straße, den Görlitzer Park und den Flutgraben. Zone 18: Krautstraße (Erweiterung). Die bestehende Parkzone 18 wird erweitert um den Bereich zwischen Lictenberger Straße, Karl-Marx-Allee und Spree. Die genauen Grenzen sehen Sie auf dieser Karte. |
2.3 |
Warum gibt es für die Krautstraße keine eigene Zonennummer? | Das Gebiet ist zu klein. Es wird daher der umliegenden Parkzone zugeschlagen. |
2.4 |
Wie kaufe ich einen Parkschein? | Wenn Sie in einer Parkzone in einer öffentlichen Straße parken möchten, müssen Sie für das Parken bezahlen und sich einen Parkschein kaufen („Parkscheinpflicht“). Einen Parkschein können Sie auf zwei Arten kaufen:
Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können einen Antrag stellen und sich von der Parkscheinpflicht befreien lassen. |
2.5 |
Wohin lege ich den Parkschein? | Bitte legen Sie den Parkschein gut sichtbar an das Fenster, wenn möglich an die Windschutzscheibe unten rechts (beim Beifahrer) Wenn Sie über eine Smartparking-App bezahlt haben, müssen Sie keinen Parkschein auslegen. Viele Anbieter geben aber kleine Aufkleber aus. Diese helfen den Parkraumkontrolleuren, dass per App gezahlt wurde. |
2.6 |
Wo gibt es Parkschein-automaten? | Parkscheinautomaten finden Sie in regelmäßigen Abständen im Straßenraum, in der Regel nicht weiter als 60 m entfernt. Sie haben in jedem Fall die Pflicht, einen Parkschein zu lösen. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeiten, Parkscheine mit dem Smartphone zu erwerben:www.smartparking.de/fuer-verbraucher |
2.7 |
Der Parkschein-automat ist defekt. | Entlang der Parkstreifen finden sich regelmäßig Parkautomaten. Bitte schauen Sie ggf. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ist der Parkscheinautomat defekt, wählen Sie bitte die am Parkscheinautomaten ausgewiesene Servicenummer und melden die Störung am Automaten, Die Gebühr entrichten Sie bitte am nächstliegenden Parkscheinautomaten oder per Smartphone. |
2.8 |
Warum kann ich nicht mit Kreditkarte, Girocard, usw. zahlen? |
Beim elektronischen Zahlen setzt der Bezirk auf smarte und komfortable Lösungen per App. Wer den Parkschein nicht mit Münzgeld bezahlen will, kann sich für diverse digitale Parkschein- und Bezahlmöglichkeiten entscheiden. Dies hieß früher „Handyparken“, jetzt sind die Möglichkeiten z.B. über Apps noch größer. Alle Informationen und Anbieter finden sich hier auf der Seite. |
2.9 |
Wie bezahle ich mobil mit der App? | Die Abwicklung und Bezahlung läuft über Apps privater Anbieter. Diese unterstützen alle das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin einen Vertrag besitzt. Alle Informationen und Anbieter finden sich hier auf der Seite. |
2.10 |
Können oder müssen Parkscheiben genutzt werden? |
Parkscheiben-Regelungen werden im Parkraumbewirtschaftungszonen abgeschafft. Wer keinen Ausweis (Bewohner, Betrieb, usw.) hat, muss einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat oder App). |
2.11 |
Was kostet das Parken? | Wer kein Ausweis o.ä. hat, muss einen Parkschein kaufen (Smartphone-App oder Parkscheinautomat): Gebühren für Parkausweise und Vignetten:
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2.12 |
Wer legt die Gebühren fest? | Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Dies legt das Bezirksamt fest.
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3. Kontrolle und Bußgelder
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Frage | Antwort |
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3.1 |
Wie und wann wird kontrolliert? | Das Kontrollpersonal kontrolliert den Parkraum regelmäßig. Genauere Angaben werden aus strategischen Gründen nicht veröffentlicht. |
3.2 |
Wie teuer sind Parkverstöße? | Stellt ein Kontrolleur einen Parkverstoß fest, erhalten Sie nach einiger Zeit Post von der Bußgeldstelle. Je nach Art des Verstoßes müssen Sie ein Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, der deutschlandweit einheitlich ist. Link zum Bußgeldkatalog. Über den Parkverstoß wird üblicherweise durch einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe informiert, dies ist jedoch nicht verpflichtend oder rechtlich bindend. |
4. Vignetten und Ausweise beantragen
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Frage | Antwort |
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4.1 |
Ich bin Bewohner:in. Was muss ich tun? |
Als Bewohner:in können Sie sich von der Pflicht, einen Parkschein kaufen zu müssen, befreien lassen. Dies geht nur für die „Heimatzone“, in der Ihre Wohnung liegt. Dazu müssen Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. |
4.2 |
Ich finde keinen Parkplatz, obwohl ich einen Bewohner-ausweis bezahlt habe. | Der Bewohnerparkausweis ist keine Garantie, einen freien Parkplatz zu finden. Er befreit lediglich von der Pflicht, einen Parkschein bezahlen zu müssen. Für einen sicheren Parkplatz prüfen Sie bitte Angebote in privaten Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen, die es ggf. in Ihrer Nachbarschaft gibt. Häufig werden diese durch Schilder beworben. |
4.3 |
Ich bin Pendler:in oder Besucher:in oder Kund:in oder Gelegenheits-parker:in. Was gilt für mich? | Wenn Sie Ihr Kfz in der Zone am Straßenrand abstellen wollen, müssen Sie einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat oder App). |
4.4 |
Ich führe einen Betrieb / ein Geschäft etc. in der Parkzone | Sie können eine Betriebsvignette beantragen, um sich von der Parkscheinpflicht befreien zu lassen. Generell steht jedem Betrieb ein (1) Ausweis zu. Alle Details finden Sie hier: Betrieb. |
4.5 |
Mein Betrieb liegt nicht in der Zone, aber ich muss einen Kunden besuchen etc. | Nur Betriebe mit Sitz in der Zone erhalten eine Betriebsvignette, die von der Parkscheinpflicht befreit. |
4.6 |
Ich bin Handwerker und habe einen Arbeitsauftrag in der Zone | Sie können einen Handwerkerausweis beantragen, um sich von der Parkscheinpflicht befreien zu lassen. Alle Infos finden Sie dazu hier Handwerker. |
5. Erweiterung / weitere neue Parkzonen
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5.1 |
Wie lange dauert eine Untersuchung? Warum kann das Verfahren nicht beschleunigt werden? | Die Untersuchung beinhaltet eine umfangreiche Erhebung der Parkplatzsituation im Gebiet. Hierbei wird das Parkraumangebot, dessen Auslastung sowie der Parkraumbedarf analysiert. Im Anschluss müssen die personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt werden. Es erfolgen Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, die die neuen eingerichteten Parkzonen bewirtschaften sollen. Außerdem müssen die Parkscheinautomaten europaweit ausgeschrieben werden. In der Regel dauert so ein Prozess rund zwei Jahre. |
5.2 |
Wann ist mit der Einführung einer Parkraumbe-wirtschaftung in den restlichen Gebieten in Friedrichshain-Kreuzberg zu rechnen? |
Derzeit wird ein Zeitplan erstellt, wie und wann die weiteren Zonen eingeführt werden. Weitere Informationen gibt es dazu derzeit noch nicht. |
5.3 |
Ich bin gehbe-hindert / habe einen Schwerbe-hinderten-ausweis. Was gilt? |
Schwerbehinderte Personen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis, dürfen gebührenfrei innerhalb der Zone parken, müssen also keinen Parkschein kaufen. Dies gilt zeitlich uneingeschränkt, also auch da, wo eine zugelassene Höchstparkdauer angeordnet worden ist. |
6. Bereits bestehende, "alte" Parkzonen
Nr | Frage | Antwort |
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6.1 |
Wo erhalte Informationen über die weiteren Parkzonen? |
Informationen zu allen Zonen in Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie beim Ordnungsamt Eine Karte aller Zonen in Berlin finden Sie unter im Geoportal Berlin |
7. Frage nicht gefunden?
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7.1 |
Wo erhalte ich weitere Auskünfte? | Bitte lesen Sie sich unsere Hinweise auf dieser Internetseite parkeninfriedrichshain.de genau durch und suchen Sie Ihre Frage unter den „Häufig gestellten Fragen“ Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an:
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